Der Buchenbachhof ist ein ehemaliges Herrenhaus und bestand ehemals aus mehreren Gebäudeteilen, einer Kapelle, einem Wehr und einem Fischweiher. Heute ist davon lediglich das Haupthaus, das inzwischen in Privatbesitz ist, und der Fischweiher erhalten. Erste Nachweise zum Buchenbachhof gehen auf das Jahr 1442 zurück.
Nach Aufgabe der Landwirtschaft in dem Bereich und Übergabe der angrenzenden Flächen an die königliche Hofdomänenkammer verschwanden nach und nach die Wirtschaftsgebäude. Heute ist nur noch das 1739 neu errichtete Hauptgebäude erhalten. Hinter dem Buchenbachhof erstreckt sich bis zum Quelle des Buchenbächles ein in vielen Bereichen sehr schön erhaltener Auwald. Der Wald ist bis heute größenteils in Besitz des Hauses Württemberg (Hofkammergut).
An den Buchenbachhof grenzt ein sumpfiger Bereich im stark vernäßten Talgrund des Buchenbächles, einem Zufluss des Buchenbachs. Das Buchenbächle entspringt in der Nähe von Bürg und schlängelt sich durch einen für solche Standorte typischen Laubwald. An einigen Stellen wurden nicht standortgerechte Nadelhölzer gepflanzt, gerade im Bereich des Naturdenkmals besteht aber eine sehr gute Ausbildung der Gesellschaft des Erlen-Eschen-Auenwaldes, der seit 1981 als Naturdenkmal geschützt ist. Besonders hervorzuheben ist dabei die reiche Bodenflora mit einer Vielzahl an krautigen Pflanzen. Im Frühjahr ist die Blüte des Bärlauchs besonders schön.
Das Naturdenkmal beherbergt auch eine Vielzahl von Amphibien und die vielen feuchten Tümpel und Gräben dienen als Laichgewässer. Das Gewann in dem sich das Naturdenkmal befindet heißt Otterhäule. Bis ins späte 19. Jahrhundert waren hier auch Fischotter heimisch.
Auwälder sind Waldökosysteme entlang von Flüssen und Bächen, geprägt durch regelmäßige Überflutungen, hohen Grundwasserstand und eine außergewöhnlich hohe Artenvielfalt. Sie gehören zu den artenreichsten Lebensräumen Mitteleuropas und sind heute stark bedroht.
Das Betreten des Naturdenkmals ist aufgrund der sensiblen Bodenstrukturen verboten.

Fläche: 1,6 Hektar
Geschützt seit: 17.08.1981
Auwälder gehören nach § 30 BNatSchG zu den gesetzlich geschützten Biotopen, weil sie zu den „natürlichen oder naturnahen Bereichen fließender Binnengewässer einschließlich regelmäßig überschwemmter Bereiche“ zählen. Eingriffe, die Auwälder zerstören oder erheblich beeinträchtigen, sind grundsätzlich verboten.
Bärlauch
(Allium ursinum)
Blüht von April bis Mai.
Eng mit dem Knoblauch verwandte Pflanzenart (Lauchgewächs).
Sumpfdotterblume
(Silene nutans)
Blüht von März bis in den Juni
Eine für Sumpfwiesen und Gewässerränder typische Pflanze.
Foto: NABU Naturgucker
Buschwindröschen
(Anemone nemorosa)
Blütezeit von März bis April
Unter Naturschutz stehende Frühlingsblüher mit einer Vorliebe für schattige Standorte.
Echte Schlüsselblume
(Primula veris)
Blüht von April bis Mai
Geschützte Frühlingsblume mit einem einem Schlüssel ähnelden Blütenstand.
Grünspecht
(Picus viridis)
Ihn sieht man häufig in der Umgebung des Naturdenkmals.
Schwarzspecht
(Dryocopus martius)
Der größte deutsche Specht mag alte Bäume.
Foto: NABU Naturgucker
Buntspecht
(Dendrocopos major)
Am liebsten sind den Spechten alte Bäume mit viel Totholz.
Graureiher
(Ardea cinerea)
Der Graureiher ist die häufigste Reiherart in Mitteleuropa.
Bei Waldschutzgebieten erfolgt die ökologische Erfassung über die Waldbiotopkartierung. Die Waldbiotopkartierung wird seit 1989 unter der Leitung der Forstlichen Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg in Freiburg (heute Abteilung Waldnaturschutz) durchgeführt.
Derzeit sind 66 verschieden Arten nachgewiesen.
Die Kartierung für das Biotop wurde 1990, 2012 und 2021 durchgeführt.
Waldbiotopkartierung in Baden Württemberg: